Brüssel/Berlin (dpa) - Deutschland und andere EU-Staaten sehen massive praktische Probleme bei einer Rücknahme islamistischer Kämpfer, die im Norden Syriens inhaftiert sind. Zu entsprechenden Forderungen des US-Präsidenten Donald Trump sagte Außenminister Heiko Maas (SPD) am Montag, solche ...

Kommentare

(13) Leoric · 19. Februar 2019
@11: Ja, es bedarf einer Anklage, nur inwiefern ist das widersprüchlich zu meiner Aussage? Ich habe gesagt, es sei vor Gericht zu klären, also wo ist dein Punkt? Wieso bringst du die Schuldfähigkeit auf, wieso ist die jetzt Thema? (Ich rede von Gerichtszuständigkeit, nicht von Geisteszustand, falls du dich verlesen hast) Deine Antwort macht überhaupt keinen Sinn.
(12) k264420 · 18. Februar 2019
Man sollte die Prozesse und den Strafvollzug den Kurden überlassen. Die EU könnte die anfallenden Kosten übernehmem. KInder und eindeutig unschuldige Angehörige können nach Überprüfung ihrer Identität nach DE zurückkommen.
(11) k49782 · 18. Februar 2019
@8 Auch für Vorwürfe bedarf es einer Anklage. Und die Schuldfühigkeit wird nicht mit einer Anklage beschieden sondern erst im Gerichtsprozeß.Also weiterhin entweder schlecht formuliert oder nicht verstanden.
(10) Leoric · 18. Februar 2019
@9: Man meint gerne, die syrische Verwaltung sei im Zuge des Krieges kollabiert. Aber das ist vorwiegend nur in den von Rebellen gehaltenen Regionen passiert. Dort wo die Regierung noch Kontrolle hatte, insbesondere in der Hauptstadt, ist der Staat zumindest noch funktionierend geblieben. Ob man die syrische Justiz gut oder schlecht findet, steht auf einem anderen Blatt, und ob die Strafen milde ausfallen erst recht. Aber auf das Spiel haben sich die Betroffenen selbst eingelassen.
(9) thrasea · 18. Februar 2019
@8 Das klingt soweit nachvollziehbar. Bleibt aber die Frage: Kann man im Falle von Syrien wirklich von einer funktionierenden Justiz ausgehen? Das wage ich doch schwer zu bezweifeln.
(8) Leoric · 18. Februar 2019
@6: Gut, schlecht formuliert, es wird ihnen vorgeworfen. Die Schuldfrage ist natürlich erst vor Gericht zu klären. Aber mit der Gerichtszuständigkeit hat die Schuldfrage nichts zu tun. Und Leute, die woanders eines dortigen Verbrechens angeklagt werden, holen wir auch nicht hierher, um sie hier abzuurteilen. Das macht verfahrenstechnisch auch wenig Sinn, sind doch alle Beweise und Zeugen dort und nicht hier. Das Risiko eines fälschlichen Freispruchs aus Mangel an Beweisen wäre enorm.
(7) bigbengel · 18. Februar 2019
Das Beste wäre wenn die Kurden sie aburteilen würden. Dann gäbs wenigstens die Chance darauf, daß sie nicht durch die deutsche Kuscheljustiz baldigst wieder freigelassen werden.
(6) k49782 · 18. Februar 2019
@5 Haben sie das?Ich dachte ein Teil hat nicht einmal eine Anklage bisher gelesen? @4 Was hat das eine wieder mit dem anderem zu tun? Können mal die Rechtssympathisanten bei Klamm bitte mal wenigstens für eine Woche bei einer Argumentationslinie bleiben. Geflüchtete die hier Gefährder sind, und/oder Straftaten begehen sollen zurück in ihre Staaten. In den USA gibt es wohl Inhaftierte die Deutsche sind, demnach müssten auch die zurück nach D.Entweder oder. Aber Rückgrat und Rechts geht net
(5) Leoric · 18. Februar 2019
Sie haben Verbrechen auf syrischem Boden begangen folglich ist die Justiz Syriens für sie zuständig. Ich sehe keinerlei Zuständigkeit der hiesigen Gerichte. Übergebt sie einfach den syrischen Behörden.
(4) Muschel · 18. Februar 2019
@3 Nimm sie doch bei dir zuhause auf, seviere ihren Kuchen und Kaffee und lebe das, was du angeblich propagierst. Eine Selbsthilfegruppe für angebliche oder auch echte Faschos wäre doch auch noch drin, oder?
(3) k49782 · 18. Februar 2019
@1 Ist halt wie bei unseren Faschokollegen. Ich hätte auch kein Problem bei ähnlichen Vorkommnissen wie bei Zschäpe die Leute in Sicherheitsverwahrung zu stecken. Aber hier fehlen ja bisher alle Infos, wo und wann wurden sie aufgegriffen, wird ihnen was vorgeworfen oder nicht, ebenso ist die Situation der Leute nicht geklärt. Sind sie Folteropfer etc. Wie lange sitzen sie schon. Das könnte man ja mal dem IM mit auf den Weg geben wenn er das nächste Mal mit der US-Delegation spricht.
(2) andreas17 · 18. Februar 2019
da kann ich dir nur recht geben. alle "gefährder" sollen ja beobachtet werden.
(1) k496916 · 18. Februar 2019
Das Problem ist ja, das diesen Leuten in Deutschland, nicht wirklich eine lange Haftstrafe drohen wird. Die sind ja völlig mit dieser Ideologie verseucht. Ich Glaube nicht das,nach 5 oder 10 Jahren Haft, diese kranke Einstellung verschwunden sein wird. Sobald diese dann frei kommen, geht erneut Gefahr von ihnen aus.
 
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