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11: Ja, es bedarf einer Anklage, nur inwiefern ist das widersprüchlich zu meiner Aussage? Ich habe gesagt, es sei vor Gericht zu klären, also wo ist dein Punkt? Wieso bringst du die Schuldfähigkeit auf, wieso ist die jetzt Thema? (Ich rede von Gerichtszuständigkeit, nicht von Geisteszustand, falls du dich verlesen hast) Deine Antwort macht überhaupt keinen Sinn.