
Der Schuhhändler Deichmann steht erneut im Rampenlicht der rechtlichen Auseinandersetzungen: Das Unternehmen muss für seine Schuhkartons eine Entsorgungsgebühr entrichten, nachdem es vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unterlag. Die Entscheidung, die bereits im November gefällt wurde, beginnt
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