
Im juristischen Tauziehen um die Entsorgungskosten für Schuhkartons musste die Schuhhandelskette Deichmann einen Rückschlag hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied gegen das Unternehmen, das versuchte, sich von der sogenannten Systembeteiligungspflicht zu befreien. Diese Pflicht ...