
Aachen (dpa) - Ein Sexualstraftäter darf auch nach seiner Haftentlassung von der Polizei 24 Stunden am Tag überwacht werden. Der Fall des in Heinsberg wohnenden Mannes hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Der Mann galt auch nach seiner Haftentlassung als gefährlich. Deshalb wird er von der Polizei
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