Dauerüberwachung von früherem Sexualstraftäter rechtens
24. Januar 2011, 19:30 Uhr · Quelle: dpa
Aachen (dpa) - Ein Sexualstraftäter darf auch nach seiner Haftentlassung von der Polizei 24 Stunden am Tag überwacht werden. Der Fall des in Heinsberg wohnenden Mannes hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Der Mann galt auch nach seiner Haftentlassung als gefährlich. Deshalb wird er von der Polizei seit knapp zwei Jahren observiert. Sein Bruder, bei dem der frühere Häftling heute lebt, hatte dagegen geklagt. Er fühlt sich schikaniert. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.