
Die Digitalisierung in Unternehmen schreitet voran, doch rechtliche Fallstricke lauern stets im Bereich des Mitarbeiterschutzes. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem beachtlichen Urteil dargelegt, dass Arbeitnehmer Anspruch auf Schadenersatz erheben können, wenn ihre personenbezogenen Daten
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