
Eine Außen- oder Betriebsprüfung wird von den zuständigen Finanzämtern vorgenommen. Steuerpflichtige Unternehmen und Betriebe sind zur Mitwirkungspflicht verpflichtet und müssen den Prüfern die geforderten Auskünfte erteilen sowie Einsicht in Bücher, Geschäftspapiere, Aufzeichnungen oder Urkunden ...