@3
,6
: Ohne Symptome ist man nicht arbeitsUNfähig. Man muss also einen Arzt kennen, der einen trotzdem krankschreibt. Der also bescheinigt, dass man nicht arbeitsfähig ist (das sagt ja der Name AU-Bescheinigung), obwohl man arbeitsfähig ist.
"Corona-Quarantäne ab 1. Mai nur noch freiwillig" Sehr vernünftige Menschen machen das dann, vernünftige Menschen finden dann eine Regelung für sich und unvernünftige halten sich jetzt schon nicht mehr dran...
@4
auch wenn Du nicht krank bist sondern nur infektiös bist Du trotzdem arbeitsunfähig und das Risiko trägt der Arbeitgeber auch sonst...zumindest wenn Du vor Ort gebraucht wirst, im Homeoffice kannst Du ja weiter arbeiten dann
"Klar sei zudem, dass noch wichtige Fragen geklärt werden müssten – etwa was Verdienstausfälle oder Krankschreibungen angehe. Hier müsse der Bund rasch einen vernünftigen Vorschlag liefern." Das hätte zeitgleich mit der Ankündigung erfolgen sollen