Berlin (dpa) - Das erste NPD-Verbotsverfahren scheiterte 2003 an der «V-Mann-Affäre». Das Bundesverfassungsgericht sah in der Präsenz von Verbindungsleuten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei ein «Verfahrenshindernis». Seither gab es Debatten über einen neuen Anlauf: Januar 2005: ...