In einem kontroversen Vorstoß zur Neuregelung der Arbeitszeitgestaltung hat der Arbeitnehmerflügel der CDU seine Forderung nach einer Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit bekanntgegeben. Der Antrag, der unter dem provokanten Titel "Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit" […] mehr

Kommentare

2Dr_Feelgood_Jr25. Januar um 17:36
@1 Gequirlte Halb-, Unwahr- und Wahrheiten in Kombination mit weit verbreiteter, mangelhafter Lese- und/oder Medienkompetenz: Das wird kein gutes Ende nehmen.
1Pontius25. Januar um 15:03
Der Arbeitnehmerflügel der Union widerspricht dem Vorschlag des Arbeitgeberflügels: <link> - diese KI-News sind und bleiben schrott