Die Rauswurf-Grenze an einem bestimmten Straßmaß festzumachen ist erlaub und seit Jahrzehnten Praxis im gesamten öffentlichen Dienst. Sich einzelne Tatbestände dafür auszugucken geht gegen den Abs. 1 von
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das nun passt oder in China ein Sack Reis umfällt. Im übrigen finde ich die Gleichsetzung Pädophiler mit Pädokriminellen reichlich unpassend, aber das ist halt von den Laien.