
Die Frage, ob nicht essbare Bestandteile von Wurstverpackungen zur Füllmenge zählen, beschäftigt derzeit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der 8. Senat steht vor der Herausforderung, im Fall einer Produktionsfirma aus dem Kreis Warendorf Klarheit zu schaffen. Hintergrund der Verhandlung ist ...