Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des Magazins "Compact" durch das Innenministerium aufgehoben. Zwar sei das Vereinsgesetz auch auf eine GmbH anwendbar, die verbotsrelevanten Äußerungen erreichten aber nicht die notwendige Schwelle, hieß es von den Richtern am Dienstag ...

Kommentare

(11) LoneSurvivor · 25. Juni 2025
Was mir dazu noch eingefallen ist: <link> Wäre ich das Gericht, hätte ich anders entschieden.
(10) XaniXaqi · 25. Juni 2025
wow
(9) Sonnenwende · 24. Juni 2025
@8 Ein Gericht muss schon der Gesetzgebung folgen, sonst wäre es ja keine unabhängige Justiz. Man hat in der Urteilsbegründung deutlich gemerkt, dass die Richter sich das nicht leicht gemacht haben, die Begründung war in jedem Punkt nachvollziehbar, und es wurde sehr deutlich gesagt, wie menschenfeindlich die Aussagen sind und wie wenig sie noch unserer Verfassung entsprechen. Ich denke mal diesen Sellner werden die von dem Blatt nichts mehr von seinen hasserfüllten Forderungen schreiben lassen.
(8) LoneSurvivor · 24. Juni 2025
@4 @5 @6 Danke für die Einordnung. Aber wäre ein komplettes Verbot nicht doch besser für die Gemeinschaft gewesen? So können sie ihren Dreck ja weiter unter den Pöbel kippen, so, wie er gerade ist. Zwar haarscharf an der Grenze, aber wenn sie die nicht überschreiten...?
(7) satta · 24. Juni 2025
Bei diesem Käseblatt weiß man ja gleich: dahinter steckt selten ein kluger Kopf.
(6) Sonnenwende · 24. Juni 2025
(3) verstoßen und wird erstmal lediglich dafür verwarnt. Ich finde, es ist ein kluges und sehr durchdachtes Urteil.
(5) Sonnenwende · 24. Juni 2025
(2) ist. Damit ist Compact ein ziemlich übler Maulkorb verpasst worden, die Regierung kann ja jederzeit ein neues Verbot initiieren, sollten die weiter in die Richtung agieren, wie sie das bisher getan haben. Und den Weg dahin hat das Verwaltungsgericht erleichtert. Jegliches Jubel Gejaule von Rechtsextremisten ist also verfrüht. Und es beweist mal wieder, wie frei unser Land ist und wie unabhängig unsere Justiz, denn hier darf man sogar Äußerungen treffen, die gegen die Menschenwürde (3)
(4) Sonnenwende · 24. Juni 2025
@2 Doch, ist es schon, habe gerade eine Expertenmeinung bei Phoenix gehört. Das Bundesverwaltungsgericht ist dem Antrag der Kläger – also Elsässer und Compact – die sich auf die Pressefreiheit berufen hatten, in der Begründung nicht gefolgt. Es hat geurteilt, dass die Texte im gesamten betrachtet noch nicht die Schwelle überschritten hätten, für die die Verfassungsfeindlichkeit über die Meinungsfreiheit gestellt werden kann. Das Gericht hat aber sehr deutlich gemacht, dass die Schwelle nahe (2)
(3) Pontius · 24. Juni 2025
Die Compact-Nase blutet bei der richterlichen Begründung ebenso vom Tanze auf der Rasierklinge.
(2) LoneSurvivor · 24. Juni 2025
Ist für mich nicht nachvollziehbar.
(1) k554979 · 24. Juni 2025
Da holt Nancy sich die nächste blutige Nase.
 
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