@
2
Doch, ist es schon, habe gerade eine Expertenmeinung bei Phoenix gehört. Das Bundesverwaltungsgericht ist dem Antrag der Kläger – also Elsässer und Compact – die sich auf die Pressefreiheit berufen hatten, in der Begründung nicht gefolgt. Es hat geurteilt, dass die Texte im gesamten betrachtet noch nicht die Schwelle überschritten hätten, für die die Verfassungsfeindlichkeit über die Meinungsfreiheit gestellt werden kann. Das Gericht hat aber sehr deutlich gemacht, dass die Schwelle nahe (2)