In einem bedeutenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) gegen eine gesetzliche Regelung zur Haftung für Atom-Altlasten nicht zur Entscheidung angenommen. Der Verband hatte sich an die Karlsruher Richter gewandt, um […] mehr

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.