Im Rahmen eines neuen Steuerpakets, das von Union und SPD initiiert wurde, wird im Bundestag lebhaft debattiert. Besonders kontrovers ist die geplante Anhebung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale, die bei der ersten Lesung im Parlament breite Zustimmung fand. Kritische Stimmen kommen ...

Kommentare

(12) Sonnenwende · 09. Oktober um 10:32
Oder um bei den 30 Cent pro km zu bleiben (Beträge wie schon gesagt zufällig, ich glaub es sind mittlerweile mehr): wäre das wie bei den haushaltsnahen Dienstleistungen geregelt, bekäme jeder 6 Cent von der Steuer wieder, unabhängig vom Einkommen. Was gerecht wäre, denn es handelt sich ja um die gleiche Leistung. Bei der aktuellen Regelung ist das unterschiedlich, Menschen mit höherem Einkommen erhalten also bei gleicher Leistung mehr von der Steuer zurück, s. @7.
(11) Sonnenwende · 09. Oktober um 10:27
@8 Nein, eben nicht. Du bekommst von den 6000 € immer 20% wieder, unabhängig vom Gesamteinkommen, es sei denn du zahlst weniger Steuern als 20%. Haushaltsnahe Dienstleistungen senken also das zu versteuernde Einkommen nur formal, weil dein Grenzsteuersatz dadurch sinken kann. Da du aber bei einer bestimmten Höhe des Einkommens immer die gleichen % zahlst, also wenn du 250.000 verdienst zahlst du für die unteren 50.000 genau das gleiche wie jemand, der insgesamt 50.000 verdient, ändert das nichts
(10) thrasea · 09. Oktober um 10:27
@4 So wie du denken viele Menschen. Ich will dir da keinen Vorwurf machen. Man kann nur immer wieder darauf hinweisen, dass es ein Irrtum ist. Menschen mit hohem Einkommen haben eine viel höhere Ersparnis pro gefahrenen Kilometer aus der Pendlerpauschale als Menschen mit geringem Einkommen. Ich hoffe, die Beispiele von Sonnenwende und Pontius haben das deutlich gemacht.
(9) Pontius · 09. Oktober um 10:02
Nicht des deutschen liebsten Autos nutzt. @4 doch, ein gesparten Euro beim zvE bei 50.000 ist deutlich mehr wert als bei 20.000€ - das liegt an unserem progressiven Steuersystem.
(8) Pontius · 09. Oktober um 10:01
@3 haushaltnahe Dienstleistungen senken das zu versteuernde Einkommen genauso wie die Pendlerpauschale. Und haben damit Einfluss auf den Grenzsteuersatz, sofern man nicht deutlich über den knapp 68.500€ zu versteuerndem Einkommen liegt. Die 20% der haushaltsnahen Dienstleistungen sind nichts anders als dir 30 Cent pro Kilometer, ein Faktor. --- Und bei meinem Beispiel sollte deutlich werden, dass die Pendlerpauschale nicht immer gleich ist, sondern nach oben begrenzt ist. Zumindest solange man
(7) Sonnenwende · 09. Oktober um 09:27
(3) für eine Weiterbildung. Mein Beispiel erklärt das. Edit: Also der, der 250.000 € im Jahr verdient und oben 42% Grenzsteuersatz bezahlt bekommt von den 30 Cent 12,6 Cent zurück, der der 30.000 € im Jahr verdient und 15% Grenzsteuersatz hat 4,5 Cent.
(6) Sonnenwende · 09. Oktober um 09:21
(2) Ist auch nicht nötig, es geht darum deutlich zu machen wie ungerecht die aktuelle Pendlerpauschale ist, weil der Besserverdiener für die gleiche Leistung deutlich mehr Geld von der Steuer und damit von der Gesellschaft bekommt. @4 Der Betrag den du von der Steuer zurück bekommst richtet sich nach deinem Grenzsteuersatz, also das was du nach Steuertabelle an der oberen Grenze deines Einkommens bezahlst und ist damit sehr wohl einkommensabhängig, egal ob du 30 Cent/km absetzt oder 2000 € (3)
(5) Sonnenwende · 09. Oktober um 09:19
@3 Man kann die Steuerarten nicht miteinander vergleichen, darum bringt auch ein Vergleich der Beträge nichts. Es ist ein Unterschied, ob ich von 6000 € 20 % wieder bekomme, das sind 1200 €, oder von 4800 € 42% oder 15%, wenn das die Grenzsteuersätze sind, das sind dann 2016 € versus 720€. Bei ersterem bekämen alle 1200 €, egal ob der Jahreverdienst 30.000 oder 250.000 € beträgt. Die Zahlen hab ich zufällig gewählt, ich hatte jetzt keine Lust, die realen Grenzsteuersätze zu recherchierrn. (2)
(4) galli · 09. Oktober um 09:05
@2 Die Pendlerpauchale geht nach gefahrenen km.( z.B 30 cent pro km) ncht nach Einkommen.Auch mit Fahrad kannste die km absetzen Und die soll erhöht werden
(3) Pontius · 09. Oktober um 06:05
@2 Mit 6.000€ hast du schon einen Arbeitsweg von rund 75km abgedeckt - aktuell darfst du per Zug oder ÖPVN bspw. maximal 4.500€ absetzen.
(2) Sonnenwende · 08. Oktober um 20:41
@1 Besserverdienende haben mehr von der Pendlerpauschale, weil sie durch den höheren Grenzsteuersatz auch mehr von der Steuer zurück bekommen, bei vergleichbarem Aufwand. Darum wäre ein anderer Steuerabsetzmechanismus, wie z.B. bei der Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen, gerechter. Heißt um bei dem Beispiel zu bleiben: alle bekommen 20% von der Steuer wieder und es gibt einen maximal absetzbaren Betrag von 6000 € im Jahr (beides könnte man für die Pendler ja höher ansetzen).
(1) galli · 08. Oktober um 20:33
Was hat di Pendlerpauschale mit Besserverdienenden zu tun ? so ein Blödsinn.Gehen nur Besserverdienende Auswärts arbeitenß
 
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