Berlin - Die Bundeswehr soll bei einem drohenden besonders schweren Unglücksfall die Befugnis erhalten, illegal fliegenden Drohnen abzuwehren. Entsprechende Regelungsvorschläge hat das Bundeskabinett am Mittwoch für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Die Voraussetzung für einen ...

Kommentare

(1) truck676 · 15. Januar um 13:27
"Die Voraussetzung für einen Abschuss soll demnach sein, dass die für die Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständigen Polizeien der Länder technisch dazu nicht in der Lage sind und entsprechende Unterstützung anfordern." - Das war's? Wie ich das sehe, werden auch weiterhin Drohnen unbekannter Herkunft unbehelligt im deutschen Luftraum herumkurven. 🤣
 
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