
Berlin - Die Bundeswehr soll bei einem drohenden besonders schweren Unglücksfall die Befugnis erhalten, illegal fliegenden Drohnen abzuwehren. Entsprechende Regelungsvorschläge hat das Bundeskabinett am Mittwoch für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Die Voraussetzung für einen ...