
Berlin (dpa) - Wer sich ein Videostream im Netz lediglich anguckt, begeht keine Urheberrechtsverletzung, findet das Bundesjustizministerium laut «Spiegel Online». Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, heißt es. Darin widerspreche die
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