Berlin (dpa) - Wer sich ein Videostream im Netz lediglich anguckt, begeht keine Urheberrechtsverletzung, findet das Bundesjustizministerium laut «Spiegel Online». Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, heißt es. Darin widerspreche die […] mehr

Kommentare

1k29329508. Januar 2014
Warten wir mal ab, was das BMJ von Streaming strafrechlich hält, bis die ersten Streamer Kinderpornos zeigen. Irgendwo auf der Welt wird es eine Möglichkeit geben, den Dreck legal hochzuladen und zu hosten. Und ich wette, dann geht die Sperr-Diskussion hier wieder los.