Karlsruhe/Jena (dpa) - Gegen mutmaßliche Beteiligte der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe «Knockout 51» laufen mehrere Gerichtsverfahren. Die Bundesanwaltschaft sieht in ihr eine terroristische Vereinigung - konnte sich am Bundesgerichtshof (BGH) mit dieser Einschätzung aber nicht durchsetzen. […] mehr

Kommentare

2Irrglezia22. Januar um 19:56
Das stimmt leider! Ich wüsste allerdings nicht, wie man dem präventiv entgegenwirken könnte.
1Pontius22. Januar um 07:03
Unter dem Deckmantel des Kampfsports - passiert ganz schön oft...