
Karlsruhe/Jena (dpa) - Gegen mutmaßliche Beteiligte der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe «Knockout 51» laufen mehrere Gerichtsverfahren. Die Bundesanwaltschaft sieht in ihr eine terroristische Vereinigung - konnte sich am Bundesgerichtshof (BGH) mit dieser Einschätzung aber nicht durchsetzen.
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