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Die vom Arbeitgeber ausgezahlte Inflationsausgleichsprämie stellt nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) pfändbares Arbeitseinkommen dar. Dieses Urteil, das in der jüngsten Veröffentlichung des höchsten deutschen Zivilgerichts bekannt gegeben wurde, bestätigt damit die ...