Schwangere Arbeitnehmerinnen können künftig unter bestimmten Umständen auch nach Ablauf der regulären Frist Kündigungsschutzklagen einreichen. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt entschied, dass Klagen auch dann noch zulässig sind, wenn die Betroffenen erst nach der üblichen […] mehr

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