
Das Bundesarbeitsgericht hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Arbeitnehmer, die in mehreren Betrieben eines Unternehmens tätig sind, dürfen bei Betriebsratswahlen in jedem dieser Betriebe ihre Stimme abgeben. Dieses Urteil entstand nach der Anhörung eines Falls aus Baden-Württemberg, in dem
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