München (dpa) - Nach mehr als vier Jahren NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft die Höchststrafe für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe: lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung. Das sagte Bundesanwalt Herbert ...

Kommentare

(21) seepferd · 12. September 2017
Von Sicherungsverwahrung war beim ersten durchlesen nichts zu lesen, ebenso scheint es mir das die Überschrift geändert wurde! Danke für die Info @6
(20) baffi · 12. September 2017
@15: So kann man den Einwand gut verstehen. Danke. Auch wenn ich nicht glaube, dass sich außer Brandstiftung gar nichts nachweisen lässt, hättest Du so gesehen natürlich Recht.
(16) Photon · 12. September 2017
@14: Presse gibt sie sich unauffällig und freundlich, was wohl gute Voraussetzungen für eine vorzeitige Haftentlassung ist. Und letztlich ist ja auch noch der Weg des Berufungsverfahrens offen, das sich sicherlich auch 1 oder 2 Jahre hin ziehen könnte. Wenn also kein Mord und kein Totschlag, dann wird sie wohl kaum noch lange in den Knast müssen, wenn überhaupt.
(15) Photon · 12. September 2017
@14: Naja, wenn es "nur" auf Brandstiftung hinaus läuft, dann gibt es dafür maximal 15 Jahre. Sie ist kein psychotischer "Feuerteufel", also kein Grund für Sicherungsverwahrung. Dann ist dabei auch niemand zu Schaden gekommen, es ist lediglich Sachschaden entstanden. Hier würde es mich wundern, wenn der Richter zur Höchststrafe greift. Wird ja bei Linksterroristen auch nicht gemacht. 6 Jahre in U-Haft hat sie schon weg. Falls sie doch noch in den Knast muss, dann sicherlich nicht für lange. Laut
(14) baffi · 12. September 2017
@11: Woher sollst Du das auch wissen können? Das sind ja gerade die Fragen, mit denen sich der Strafprozeß beschäftigt. Im Urteil wirst Du lesen können, wovon jedenfalls dieses Gericht überzeugt ist. Irgendwann wird es dann auch sicher noch eine Berufungs- /Revisionsentscheidung geben, die nochmal Überzeugungen enthalten wird. Und wie meinst Du "Die Strafe hat sie ja schon weg"?
(13) k330660 · 12. September 2017
egal ob bewiesen oder nicht, ein Schuldiger muss her. Da Zschäpe nun mal die einzige Überlebende ist muss sie eben dran glauben. Das ist deutsche Rechtssprechung.
(12) Philonous · 12. September 2017
@9: Wenn sich Mitarbeiter des VS aus der Verantwortung stehlen wollen, dann wird das Gegenstand eines anderen Prozesses sein. Wenn die Beweislage ausreichend ist, dass Zschäpe wegen Mordes verurteilt werden kann, dann wird sie wegen Mordes verurteilt werden. Wenn die Beweislage nur für Brandstiftung ausreichend ist, dann wird Sie wegen Brandstiftung verurteilt. Das sind die Automatismen des Justizsystems in einem Rechtsstaat. Politische Schauprozesse sehen anders aus...
(11) Photon · 12. September 2017
@7: Das ist eben leider die deutsche Justiz. Ich weiß auch gar nicht, ob sie nun der Zschäpe nachweisen konnten, ob sie VOR den Anschlägen Kenntnis hatte. NACH den Anschlägen ist sie nach deutschem Recht NICHT verpflichtet, die Täter anzuzeigen, vorher schon. Wenn das nicht ist, was will man ihr vorwerfen? Die falsche Meinung zu haben? Selbst hat sie nie geschossen und nix. Dann käme höchstens die Brandstiftung und Behinderung der Justiz in Frage. Naja, die Strafe hat sie ja schon weg...
(10) tastenkoenig · 12. September 2017
Welche Schuld auch immer VS auf sich geladen haben mag, und es deutet sehr viel darauf hin, ich wüsste nicht inwiefern das die Schuld des NSU mindern sollte.
(9) k173018 · 12. September 2017
Nachdem der VS eilig Akten geschreddert hat und sonst vermutlich Beweise vernichtet hat und niemand fragt danach, dann soll das kein politischer Prozess sein? Was ist mit den Zeugen, die plötzlich und in kurzer Zeit verstorben sind? Wie du schon sagst, es soll die Schuld geklärt werden: d.h. es wird belastendes aber auch entlastendes zusammen getragen. Zweifelsohne gehört Zschäpe ins Gefängnis. Meiner Meinung aber nach nicht für die Morde, sondern wegen Brandstiftung.
(8) raptor230961 · 12. September 2017
… für Terror-Organisationen bereitstellt … Jeder Terrorist würde bei mir eine schwere Straftat begehen, wenn er sich selber als Terrorist (Freiheitskämpfer, reliigiöser Märtyrer …) bezeichnet – oder auch mit Beweisen als Terrorist eingestuft wird. Bei dem Gefasel, was die Angeklagten gegangen haben kommt einfach zu oft nichts Vernünftiges heraus. So bekämpft man keinen Terrorismus – so stärkt man den Terrorismus.
(7) raptor230961 · 12. September 2017
Gerade jetzt, wo beinahe täglich von Anschlägen überall in der Welt passieren - zu den Zeiten von al-Qaida, IS, NSU, ... sehe ich nur eine Bestrafung: Mal ganz Abgesehen von den echt begangenen Straftaten sollte die Zugehörigkeit zu einer Terrorgruppierung und ebenso "Mitläufer" von Terrorgruppen automatisch eine möglichst hohe Gefängnisstrafe bekommen. Mir ist es egal, ob einer eine Bombe legt - sie baut - oder die Zutaten besorgt. Ob er selber schießt oder einen LKW fährt oder ob man Geld ...
(6) tastenkoenig · 12. September 2017
@2: lebenslange Freiheitsstrafe kann frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die durchschnittliche tatsächliche Haftdauer beträgt in D ca. 21 Jahre.
(5) Philonous · 12. September 2017
@3: Nein, im Strafrecht geht es darum die individuelle Schuld einer Person zu klären. Das hat nichts mit politischem Prozess zu tun. Die Verwicklung des VS und der Polizei in die und die Duldung der Machenschaften des NSU und dessen Umfeld sind nicht teil dieses Strafprozesses. WÄRE dem so, dann wäre es ein politischer Prozess.
(4) Troll · 12. September 2017
@3: Hier geht es nur um die Schuld von Zschäpe. Alles andere ist nicht Teil dieses Prozeß' und müßte ggf. in seperaten Verfahren ermittelt werden.
(3) k173018 · 12. September 2017
Dieser Prozess ist doch ein riesengroßer Witz. Solange nicht die Rolle des Verfassungsschutzes und anderer Behörden geklärt ist, ist es vor allem ein politischer Prozess.
(2) seepferd · 12. September 2017
Wenn keine besondere Schwere der Schuld festgestellt wird (u. damit keine Sicherungsverwahrung) und es erst in Monaten (!!) zur Urteilsverkündung kommt hat sie rund fünf Jahre in U-Haft gesessen! Wird das auf das zu erwartende Strafmaß "lebenslänglich" angerechnet hätte sie noch zehn Jahre, bei guter Führung und zweidrittel Erlass nur noch rd. sechs Jahre abzusitzen. Wenn die Anwälte clever sind und in Berufung gehen bleibt sie weiter in U-Haft was wiederum auf das Strafmaß angerechnet wird
(1) Troll · 12. September 2017
Vorausgesetz, sie wird bezüglich mindestens eines der Morde für schuldig befunden (wavon ich ausgehe, so wie sich das in den letzten Jahren in den Medien dargestellt hat), kann es da sowieso nur lebenslange Haft geben. Und selbst, wenn jeder Fall nur Totschlag wäre oder vielleicht Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge... Ich glaube, als Gesamtstrafe kommt es auch lebenslänglich gleich.
 
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