Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat klargestellt, dass die Höhe des Arbeitslosengeldes II im Jahr 2022 nicht gegen die Verfassung verstößt, trotz der damaligen inflationsbedingten Preissteigerungen. In drei Verfahren scheiterten Kläger aus verschiedenen Bundesländern mit ihrer Forderung nach ...

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