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1: Wenn der Verteidiger meint, es sei kein Mord, sondern ein anderer Straftatbestand, kommt eine Revision durchaus in Frage. Dann wäre sein Mandant nämlich für ein Verbrechen verurteilt worden, das er nicht begangen hat. @
2: Keine Frage, die beiden haben ne Menge aufm Kerbholz. Ob sie die hier angeklagte Tat begangen haben, weiß ich nicht. Ich verstehe auch den Staatsanwalt nicht, der hier nicht wg. gemeinschaftlich begangenem Mord/Totschlag angeklagt hat.