München (dpa) - Nach dem harten Urteil im Brunner-Prozess strebt der Verteidiger des Hauptangeklagten eine Revision des Verfahrens an. Rechtsanwalt Maximilian Paul sagte dem TV-Sender N24, mit der Verurteilung seines Mandanten wegen Mordes sei er nicht einverstanden. Der 19-Jährige soll fast zehn ...

Kommentare

(4) k293295 · 06. September 2010
@1: Wenn der Verteidiger meint, es sei kein Mord, sondern ein anderer Straftatbestand, kommt eine Revision durchaus in Frage. Dann wäre sein Mandant nämlich für ein Verbrechen verurteilt worden, das er nicht begangen hat. @2: Keine Frage, die beiden haben ne Menge aufm Kerbholz. Ob sie die hier angeklagte Tat begangen haben, weiß ich nicht. Ich verstehe auch den Staatsanwalt nicht, der hier nicht wg. gemeinschaftlich begangenem Mord/Totschlag angeklagt hat.
(3) k45047 · 06. September 2010
@1 @2 Ihr kennt aber schon die Aussage des S-Bahn-Fahrers, oder? <link> Die Täter sind weit hinten ausgestiegen und machten keinen Endruck, Hr. Brunner angreifen zu wollen. Dieser hat sich jedoch mit den Worten "Jetzt gibts Ärger" in den Weg gestellt und anschließend auch, als trainierter Boxer, überraschend als Erster zugeschlagen. Getorben ist er an einem Herzleiden. Da ist eine Verurteilung wg. Mord für mich schon grenzwertig, auch wenn die sicher keine Unschuldslämmer sind.
(2) Sohn_Thors · 06. September 2010
Revision? Den sollten Sie gleich mit wegsperren. - Die Typen haben nicht einfach nur Mist gebaut, sie haben einen Menschen getötet. Fertig, aus.
(1) tastenkoenig · 06. September 2010
Revision? Sieht er denn einen Rechtsfehler? • edit @3: Das wäre m.E. ein möglicher Grund für eine Berufung. Eine Revision setzt aber voraus, dass das Verfahren fehlerhaft war. • edit @4: Danke für die Aufklärung! Ist nachvollziehbar.
 
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