Oslo (dts) - Der geständige Massenmörders Anders Behring Breivik erhält eine psychiatrische Abteilung im Osloer Gefängnis Ila. Das norwegische Gesundheitsministerium genehmigte am Mittwoch einen entsprechenden Bauantrag. Demnach müsste Breivik die Haftanstalt auch im Falle der Unzurechnungsfähigkeit ...

Kommentare

(10) locke72 · 27. Juni 2012
@9 aber es sind schon leute wegen indizienbeweise verurteilt worden, da ist die beweislage auch unsicher. wenn es aber 20 zeugen gibt oder videoaufnahmen ist das für mich was anderes, da ist nichts unsicher
(9) tastenkoenig · 27. Juni 2012
@8: Ändert nichts. Bei unsicherer Beweislage gibt's auch Freispruch.
(8) locke72 · 27. Juni 2012
@7 ok , dann tausch schuldfrage mit beweislage aus
(7) tastenkoenig · 27. Juni 2012
"Schuldfrage zu 100% geklärt" finde ich immer ein lustiges Argument in dieser Diskussion. Wenn es also nur 90% sind, gibt's dann lebenslange Haft, oder wie? Nein, bei Zweifel an der Schuld gibt es Freispruch.
(6) locke72 · 27. Juni 2012
@5 eine hinrichtung ist also teurer als lebenslange unterbringung in der psychatrie mit all den sicherheitseinrichtungen, ärzten, pflegern, verpflegung, etc. ? träum weiter. im übrigen bin ich nicht bedingungslos für die todesstrafe aber in diesen offensichtlichen fall ,wo die schuldfrage zu 100 prozent geklärt ist ,finde ich sie angebracht. lebenslang arbeitslager mit zusätzlicher folter abwechselnd von einem andere angehörigen seiner opfer ist ja wegen leuten wie dir nicht machbar
(5) TILK · 27. Juni 2012
@4: Ich finde das ok. 1. Weil wir mehr als genug Geld haben. 2. Weil Vergeltung meistens einfach nur dumm ist. ... N. Um zu verhindern das Leute wie du irgendwann mal von einem rationalen Mob gelyncht werden. Warum der das will? Weil du gerade forderst Menschen zu töten und nicht mal 5min dafür aufgebracht hast dein völlig falsches* Argument zu prüfen! (*Die Referenz seien hierbei die USA. Dort führt die Wirtschaftskrise zu weniger Hinrichtungen, weil die zu teuer sind...)
(4) locke72 · 27. Juni 2012
da verursacht er noch eine menge kosten für den schwedischen steuerzahler, aber so manche unter uns finden das ja ok ,anstatt die kosten auf ein kleines spritzlein oder eine kugel zu reduzieren
(3) toyo · 27. Juni 2012
@1 <link> musste er wohl aus formellen gründen: "Lippestad musste für Breivik aus formellen Gründen einen Freispruch fordern, da sein Mandant zu Beginn des Prozesses auf nicht schuldig plädiert hatte." @2 warst schneller :)
(2) tastenkoenig · 27. Juni 2012
Breivik hat sich "nicht schuldig" bekannt, deshalb muss der Anwalt Freispruch fordern. Dass das nur in der verdrehten Logik seines Mandanten einen Sinn macht, ist ihm wohl selbst klar.
(1) k276656 · 27. Juni 2012
Freispruch wegen NOTWEHR?!? Der Anwalt sollte direkt mit dem Angeklagten hinter Gitter. Wo bitte haben denn die Kinder Breivik angegriffen?!? Ich weiß das ein Verteidiger verteidigen soll. Aber bitte wo ist denn hier eine mangelnde Beweislast? Er gibt es zudem ja auch noch zu! Gefängnis oder psschiatr. Abteilung... das ist mir gleich.
 
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