Karlsruhe (dpa) - Eine Arztpraxis darf einer blinden Frau nicht aus hygienischen Gründen verbieten, mit ihrem Führhund durchs Wartezimmer zu gehen. So ein Verbot benachteilige die Frau wegen ihrer Behinderung, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde der ...