Karlsruhe (dpa) - Eine Arztpraxis darf einer blinden Frau nicht aus hygienischen Gründen verbieten, mit ihrem Führhund durchs Wartezimmer zu gehen. So ein Verbot benachteilige die Frau wegen ihrer Behinderung, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde der ...

Kommentare

(4) Mehlwurmle · 15. Februar 2020
@3: Ja, für Allergiker sicher nicht schön. Allerdings gibt es gegen Allergien wirksame Medikamente, gegen Blindheit leider nicht. Von daher finde ich das Urteil richtig.
(3) setto · 14. Februar 2020
Solange dort ein Gitter ist ist es wirklich unzumutbar für das Tier, da müsste die Praxis das umbauen lassen, andererseits verstehe ich die Praxis auch, für Patienten mit passender Allergie auch nicht schön
(2) LoneSurvivor · 14. Februar 2020
Sehr gut.
(1) ircrixx · 14. Februar 2020
Da waren die blinden Hunde wohl auf der Ärzteseite ...
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News