@
7: Vielleicht kann ich die Eidgenossenschaft nicht mit den USA vergleichen, wenn ich aber die Infos (die mir nicht so detailliert, aber im groben bekannt waren) von @
8 mit heranziehe und dann den zweiten Verfassungszusatz der USA daneben stelle, der da lautet: "Da eine wohlgeordnete Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden" (ich betone "WOHLGEORDNETE MILIZ"), kann ich es vielleicht doch.