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Die Meldung ist insofern gerechtfertigt, als dass die Kompetenz in der Vergangenheit ja keine Rolle gespielt haben kann, sonst hätte es auch schon früher schwarze Richterinnen in diesem Amt geben müssen. Ich finde es daher gut, dass nun offensichtlich die Hautfarbe kein Ausschlusskriterium mehr ist und Kompetenz wirklich zählt.