Karlsruhe (dpa) - Ihren Streit mit dem Ärztebewertungsportal Jameda hat eine Hautärztin aus Köln vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gewonnen: Das Portal muss die Daten der Dermatologin komplett aus seinem Verzeichnis löschen. Die Richter entschieden an diesem Dienstag in Karlsruhe, Jameda habe die für ...

Kommentare

(19) k408300 · 20. Februar 2018
geiles Grundsatzurteil
(18) knueppel · 20. Februar 2018
@17 Geheimnis schreibt man übrigens mit einem S... abgesehen davon glaube ich nicht, dass Du überhaupt irgendwas weißt. :)
(17) flowII · 20. Februar 2018
nicht selten? ... ich verrat dir mal ein geheimniss aus der online-marketing welt. ersaetz das nicht selten mit massiv. dann stimmt deine aussage
(16) knueppel · 20. Februar 2018
Natürlich werden Bewertungsportale auch nicht selten missbräulich genutzt... Dennoch ist so ein Urteil ein Freibrief für inkompetente Scharlatane.
(15) Chris1986 · 20. Februar 2018
@13 Ich habe nie Probleme gehabt, im Gegenteil.
(14) k408300 · 20. Februar 2018
@12 die News hat sich schon zum 2. Mal verändert
(13) k408300 · 20. Februar 2018
@11 bei ama kauf ich gar nichts mehr - gibt genügend Alternativen
(12) Hannah · 20. Februar 2018
@5: Die News wurde geändert. Es ging im Urteil darum, dass den Besuchern der Seite (auch) Werbung für zahlende Ärzte angezeigt wurde, wenn sie eigentlich die Bewertungen nichtzahlender Ärzte sehen wollten. Das finde ich wirklich ein Unding.
(11) Chris1986 · 20. Februar 2018
Ich finde solche Portale gut und richtig. Wer aber nur nach der Durchschnittsbewertung schaut fällt schnell auf gekaufte Bewertungen rein. Wer sich die Bewertungen aber mal durchliest, auf die User achtet, ob die Erfahrungen ähnlich sind oder ob vereinzelte Bewertungen total herausstechen, der hat einen guten Anhaltspunkt bei der Auswahl. Gilt ebenso und noch mehr für Amazon.
(10) k408300 · 20. Februar 2018
@9 Dinge die die Welt nicht braucht
(9) FichtenMoped · 20. Februar 2018
r.i.p. Bewertungsportale
(8) Alle1908 · 20. Februar 2018
@7: Und Du glaubst auch die Verbrauchswerte/Abgaswerte deines neuen Autos weil sie im Prospekt stehen?
(7) colaflaschi · 20. Februar 2018
@6 Das stimmt zwar, aber sollte im Regelfall den Arzt (so denn er denn "schlecht" ist), dennoch nicht vor schlechten Bewertungen schützen. Also wenn ich z.B. zu einem Arzt gehe, der Top bewertet ist, ich aber dann dort merke "Hm, in den Bewertungen steht von allen der nimmt sich viel Zeit für ein Gespräch, man muss nicht lange warten etc" und dann merke, dass es kompletter Murks ist, sieht der mich a) nie wieder und b) kriegt auch die entsprechende Bewertung ^^
(6) flowII · 20. Februar 2018
es gibt online-agenturen, die leben davon bewertungen zu schreiben. da kannste dir dann dein bewertungsprofil kaufen aber zum beispiel auch das fuer deinen mitbewerber.
(5) anddie · 20. Februar 2018
In der anderen News steht, dass sie sich primär durch die negativen Bewertungen in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt sah. Da stellt sich mir erstmal die Frage, wieso sie denn so viele negative Bewertungen hat und was sie unternimmt, dass sich Patienten zukünftig besser behandelt fühlen.
(4) k408300 · 20. Februar 2018
da sich die News nun dahin gewandelt hat, dass das Urteil ergangen ist - gratuliere
(3) k408300 · 20. Februar 2018
gibt es hier tatsächlich nur Leute die meinen einem Bewertungsportal auf Basis von usern zu glauben - wo lebt ihr denn
(2) wkloss · 20. Februar 2018
Ärzte können nur so beurteilt werden von Patienten, da eine andere Art nicht vorhanden ist! Eine normale Schriftform wird von denen ignoriert. Da gibt es kein Gespräch mehr!
(1) k408300 · 20. Februar 2018
da die meisten Bewertungen getürkt sind, sollte man da mal ein Grundsatzurteil fällen
 
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