
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat klargestellt, dass Mieter durch die Untervermietung ihrer Wohnungen keine Gewinne erzielen dürfen. Ein berechtigtes Interesse für eine Untervermietung liegt nur dann vor, wenn die mietbezogenen Kosten gedeckt werden sollen. Diese Entscheidung fiel in
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