Karlsruhe (dpa) - Für den Magdeburger Fußballfreund Oliver H. dürfte es das teuerste Heimspiel seiner Fan-Karriere gewesen sein. Vor dem Match seines Teams 1. FC Magdeburg gegen die zweite Mannschaft von Werder Bremen parkte er sein Auto bei einem Supermarkt, kaufte sich schnell Zigaretten und lief […] mehr

Kommentare

3vaultboy05. Juni 2009
"naja, der kläger bzw seine rechtsschutzversicherung darf für die instanzen ja auch schön was bezahlen." --> Der Beklagte darf die Kosten tragen, die RSV hat es nur vorgestreckt!
2k6854805. Juni 2009
naja, der kläger bzw seine rechtsschutzversicherung darf für die instanzen ja auch schön was bezahlen.
1Schruppinator05. Juni 2009
Das so ein klarer Fall noch so viele Instanzen und damit so viel Geld vom Steuerzahlen verschlucken darf ist ein Graus für jeden steuerzahlenden Bürger!!