
Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt für Klarheit im Bereich der Vermittlung von Studienplätzen im Ausland: Nur bei Zustandekommen eines Studienvertrags ist das vereinbarte Erfolgshonorar zu entrichten. Hintergrund des Urteils ist eine Auseinandersetzung zwischen einer
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