
Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt für Aufsehen: Vermieter können nun auch gegen den Willen des Mieters einen unbefristeten DDR-Altmietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen. Diese Entscheidung stützt sich auf die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und nicht auf die ...