
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass die Schufa Daten über Zahlungsstörungen nicht unverzüglich löschen muss, auch wenn die zugrunde liegende Forderung beglichen wurde. Mit diesem Urteil hat der BGH ein bestehendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und zugleich einen
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