
München, 13.02.2025 (lifePR) - Verwahrentgelte, sprich Negativzinsen, die verschiedene Banken und Sparkassen auf Guthaben erhoben haben, sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof mit vier Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden. Betroffene Bankkunden können nun bereits gezahlte Negativzinsen ...