Karlsruhe (dpa) - Kundenbewertungen auf der Online-Handelsplattform Amazon beschäftigen heute den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Es geht um die Frage, ob der Anbieter eines Produkts für den Inhalt der Rezensionen haftet. Der Verband Sozialer Wettbewerb hat einen Händler aus Essen verklagt, der auf ...

Kommentare

(3) Kojak · 15. November 2019
Deutscher Neid? Tapen bietet (fast) jede Physiotherapie an, gefühlt hat man jeden Sportler schonmal mit nem Tape irgendwo gesehen, aber öffentlich sagen darf mans nicht? Weil? Das Geld in Zentnerweise Schmerzpillen besser angelegt ist? Edit: Alles klar, einmal den "Verband" gegoogelt, ein Abmahnverein...ohne Worte
(2) Mehlwurmle · 14. November 2019
Was kann denn der Händler dafür, wenn sich die bösen Kunden falsch ausdrücken. Wenn es echte Kunden sind und die das so empfinden, dann ist das doch deren freie Meinungsäußerung Oder darf man jetzt erst nach einem Medizinstudium was posten?
(1) BigDaddy3 · 14. November 2019
Das ganze versteh ich nicht. Wenn die Bewertungen von echten Kunden stammen und diese das Gefühl haben, es lindere ihre Schmerzen, so ist es doch ihre freie Meinung, die sie dort öffentlich machen. Unrechtmäßig wäre es nur, wenn es vom Händler veranlasste Scheinbewertungen wären. Bin gespannt auf das Urteil.
 
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