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6: Die Eltern haben den Fehler gemacht zu sagen, dass sie wissen, welches Kind es war. Hätten Sie nur gesagt, dass die Kinder auch Zugriff aufs Internet haben und belehrt wurden, wäre das Ganze wohl nicht so weit gekommen (da gibt es nämlich schon ähnliche BGH-Fälle). In der anderen News
<link> steht der ganze Fall auch bissl ausführlicher.