
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Händler bei Preisermäßigungen deutlich und klar den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben müssen. In einem aktuellen Fall musste sich der Discounter Netto einer Herausforderung stellen, als die Wettbewerbszentrale gegen seine Werbemaßnahmen
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