Karlsruhe - Im Verfahren um Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des Angeklagten zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft bestätigt. Der zuständige Strafsenat habe den Schuldspruch geringfügig geändert und die Revision des Angeklagten im Übrigen ...

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