Karlsruhe (dpa) - Wegen Tötung ihrer drei Kinder muss eine Frau aus Hessen eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Der Bundesgerichtshof wies ihre Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Limburg als unbegründet ab. Die Karlsruher Richter bestätigten, dass es sich bei dem dritten Kind nicht um ...