Beschäftige, die sich zugunsten der Pflege eines Angehörigen eine berufliche Auszeit nehmen, können ein zinsloses Darlehen beanspruchen. Das Pflegedarlehen erfreut sich jedoch keiner großen Beliebtheit. 2017 wurden jedoch nur 750.000 Euro von eingeplanten 8,1 Millionen Euro genutzt. Seit ...

Kommentare

(11) Fee · 07. März 2018
" Ich glaube inzwischen, alle die im "Pflege- u. Gesundheitswesen" arbeiten, könnten sofort sagen und begründen wofür diese "eingeplanten " ~ 8 Mio tatsächlich und sinnvoll eingesetzt/ verwendet werden sollten/könnten...Aber die, die das Ganze (Übel und Elend, ja, das ist es inzwischen wirklich geworden) letztendlich alles (mit-) tragen und ertragen und ausbaden müssen,werden ja nicht gefragt...Aber DIE, die sowas von gaaar keine Ahnung "von der Materie" haben, sitzen an/auf solchen "Posten". ^^
(10) Fee · 07. März 2018
..."Das Pflegedarlehen erfreut sich jedoch keiner großen Beliebtheit..." Es fehlt im Pflege- und Gesundheitswesen an allen Ecken und Enden. Ob finanziell oder wegen Personalmangel... Und jetzt heult "man" rum (natürlich nur in den sogenannten "News" und nur so einseitig betrachtet wie berichtet) wegen: ..."2017 wurden nur 750.000 Euro von eingeplanten 8,1 Millionen Euro genutzt..
(9) Fee · 07. März 2018
Die erhoffte "rege Nachfrage" blieb und bleibt aus und nun wundert sich WER? genau darüber? (rhetorische Frage meinerseits) weil eben NIEMAND wirklich (weder finanziell noch personell) entlastet wurde und noch immer nicht wird. Weder die "zu Pflegenden" noch die "pflegenden Angehörigen". Von den beruflich zu "Pflegenden" ganz zu schweigen...
(8) Fee · 07. März 2018
...braucht man sich wohl auch nicht sonderlich zu wundern über: ..."GroKo plant nur kleine Verbesserungen bei Pflegeleistungen..." Als das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 2015 in Kraft trat, rechnete das Bundesfamilienministerium mit einer regen Nachfrage. Und jetzt ist (tut) man (so) überrascht, dass sich rein gar nix verändert hat und "vereinbaren" lässt? Zwischen...Tja...Theorie und Praxis?
(7) Fee · 07. März 2018
Die Überschrift fängt ja so gut an... *hust* "Bessere Vereinbarkeit" (was für ein schönes Wort^^) ...Und dann kam der eigentliche "Text" dazu... *hust* Von wegen: ..."Der neue Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht keine Änderungen an den bestehenden Regelungen vor..." Na dann...
(6) k293295 · 07. März 2018
@2: Um Deine Frage zu beantworten: Ich vermute Riesteroin oder sowas.
(5) thrasea · 07. März 2018
@4 Doch, die Rückkehr zur Arbeit ist gesetzlich geregelt. Trotzdem macht man mit dem Pflegedarlehen Schulden, die man später wieder abbezahlen muss.
(4) setto · 07. März 2018
"Mit einem zinslosen Darlehen können Beschäftigte den dadurch entstehenden Verdienstausfall abfedern. Mehr als 50 Prozent des aktuellen Einkommens erhalten Kreditnehmer dadurch jedoch nicht." Sie machen in der Zeit schon Minus , es wurde nicht geregelt, zu welchen Konditionen sie zurückkehren können und sollen dann noch das Darlehen zurückzahlen? Auf so einen Bockmist können auch nur Realitätsfremde, die genug Geld für einen Heimplatz oder eine Pflegekraft haben,kommen
(3) thrasea · 07. März 2018
@2 Da gebe ich dir vollkommen recht. Sinnvoll wäre eine Regelung mit temporärer Lohnfortzahlung (egal ob durch Arbeitgeber oder Sozialkassen) oder eine Regelung analog dem Elterngeld.
(2) Mehlwurmle · 07. März 2018
Die Pflegedarlehen sind ja auch absurd ohne Ende. Ich entlaste die Pflegekassen durch meine eigene Arbeitskraft und werde dafür mit Schulden belohnt. Welches Zeug haben die "Erfinder" dieses Modells denn konsumiert, als denen diese "tolle" Idee gekommen ist?
(1) ircrixx · 07. März 2018
Da hätten sie sich vielleicht vorher mit dem Bundesintelligenzministerium unter Herrn Schulz kurzschließen müssen ...
 
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