Berlin (dpa) - Menschen mit geistiger Behinderung sollen künftig einen Rechtsanspruch auf Behördentexte in spezieller Leichter Sprache haben. Das sehen Änderungen am Behindertengleichstellungsgesetz vor, die am Mittwoch das Bundeskabinett passierten. Gelten soll der Anspruch ab 2018 für […] mehr

Kommentare

4setto13. Januar 2016
@3 , stimmt, wenn ein Anwalt dir im schönen amtsdeutsch schreibt, das er dir einen Tritt verpasst, bedankt man sich noch dafür^^
3k3676713. Januar 2016
Das sollten die Behörden mit allen Bescheiden machen,denn diesen Gelaber versteht außer Anwälten und Beamten kein normaler Mensch. Ich befürchte aber, daß das nicht funktioniert, weil dann das BGB auch verständlich geschrieben werden müßte.
2Lady_Clarissa13. Januar 2016
Schön wäre es wenn man auch die "unsichtbaren" Behinderungen berücksichtigen würde.
1LONGTIME13. Januar 2016
eine sinnvolle idee