Der Bundesgerichtshof (BHG) in Karlsruhe hat sich mit der Frage beschäftigt, wie der Grad einer Berufsunfähigkeit bemessen wird. Im konkreten Fall ist die Klägerin zwar nur zu 20 Prozent berufsunfähig. Die gesundheitlichen Einschränkungen behindern sie doch stark daran, ihren Beruf vollständig ...