@
3 Das ist korrekt, ändert aber nichts an der Tatsache, dass es diese "Apps" schon lange vor der Meldeplicht gab. Die "Apps" haben nur ihre Datenquelle geändert (welche in der Tat aktuellere Daten liefern kann). Der potentielle Kunde konnte also schon vor der Meldepflicht Preise prüfen. Ein Zusammenhang zwischen Meldepflicht und "Preissprüngen", wie sie der Artikel suggeriert, bleibt zu hinterfragen.