Benziner und Diesel auf Elektroantrieb umrüsten
KS: Kostenlose Auskunft dazu nur am 1. April
(lifepr) München, 01.04.2015 - Dem Elektroauto gehört die Zukunft. Das ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Doch angesichts des zu erwartenden Booms an Stromfahrzeugen in den nächsten Jahren fragen sich immer mehr Autofahrer, ob sie ihren Benzin- oder Diesel-getriebenen Wagen umrüsten lassen können, zumal der Strom aus der Steckdose kommt und viel billiger ist als Kraftstoffe aus Mineralöl. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) gibt es dazu am 1. April !! ein interessantes Angebot: Zahlreiche Fachwerkstätten, Prüforganisationen (Tüv, Dekra) und Tankstellen geben an diesem Tag kostenlos Auskunft, ob eine Umrüstung möglich ist. Wichtig: Dieses Angebot gilt nur am 1. April!!!.
Voraussetzung dafür ist allerding, dass der Wagen bereits jetzt mit Kilowatt (kW) ausgerüstet ist. Bei älteren Modellen, die noch Pferdestärken (PS) enthalten, ist eine Umrüstung nicht möglich. Außerdem muss eine starke Batterie vorhanden sein. Je mehr Elektromotoren im Fahrzeug sind - zum Beispiel für Fensterheber, Klimaanlage, Sitz- oder Rückspiegelverstellung etc. - umso besser.
Wie sollte man vorgehen? Als erstes einen Blick in die Kfz-Papiere werfen: Unter Punkt P.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) steht die Leistung. Diese sollte in kW angegeben sein. Dann folgt ein Blick unter die Motorhaube: Ist die Batterie groß genug (mindestens 50 Zentimeter breit), dann lohnt es sich, bei der Fachwerkstatt nachzufragen.
Voraussetzung dafür ist allerding, dass der Wagen bereits jetzt mit Kilowatt (kW) ausgerüstet ist. Bei älteren Modellen, die noch Pferdestärken (PS) enthalten, ist eine Umrüstung nicht möglich. Außerdem muss eine starke Batterie vorhanden sein. Je mehr Elektromotoren im Fahrzeug sind - zum Beispiel für Fensterheber, Klimaanlage, Sitz- oder Rückspiegelverstellung etc. - umso besser.
Wie sollte man vorgehen? Als erstes einen Blick in die Kfz-Papiere werfen: Unter Punkt P.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) steht die Leistung. Diese sollte in kW angegeben sein. Dann folgt ein Blick unter die Motorhaube: Ist die Batterie groß genug (mindestens 50 Zentimeter breit), dann lohnt es sich, bei der Fachwerkstatt nachzufragen.