Berlin (dpa) - Bayern droht Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Flüchtlingskrise mit einer Verfassungsklage gegen den Bund. Wenn die Bundesregierung nicht selbst die Initiative ergreift, um den Zustrom von Flüchtlingen zu begrenzen, will die Regierung von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) ...

Kommentare

(28) lutwin52 · 09. Oktober 2015
Seehofer hat keine Chance, denn er ist für die deutsche Grenze nicht zuständig. Auch wenn sie zu Bayern gehört. Die deutsche Grenze ist Bundessache. Umgekehrt wie beim Betreuungsgeld. Jemand schrieb hier bei Klamm, dass es besser gewesen wäre wenn Seehofer mal auf Unität gegangen wäre. Speziell Deutsches Recht. Entweder hat er wirklich keine Ahnung oder er ist der Kasper Merkels. Denn beide sagen, dass sie miteinander keine Probleme haben. Hä??
(27) bangbuex51 · 09. Oktober 2015
Seehofer tu´was, dann haben wir unsere Ruhe! <link>
(26) lutwin52 · 09. Oktober 2015
nur einer lernt nicht: Seehofer. Sacht der doch glatt grad im TV dass mit Merkel alles paletti ist. Ich fass es nicht. Alles nur Verarsche...
(25) Fire-and-forget · 09. Oktober 2015
@24 gebont. Und ich erkenne z.T einen beidseitigen Lernprozess ;)
(24) k49782 · 09. Oktober 2015
@21 Ach das meinst Du. Du solltest schon den Unterschied bemerkt haben,ob die Behauptung gegen jemanden gerichtet ist und meist negativ. Oder ob man es von sich selbst behauptet.Und btw. selbst ohne Pässe,müssen diese Personen detaillierte Angaben zu sich machen, quasi ihre Behauptung belegen. :) Nur das u.a. die Geheimdienste diese Sachen dann überprüfen,auch ohne Pass.Also genau genommen hast Du meine Aussage damit bestätigt. :) Danke schön.So stelle ich mir die Anwendung von Gelerntem vor. ;)
(23) Fire-and-forget · 09. Oktober 2015
@21 Aber das ist jetzt kein Grund für mich hier und jetzt mit Dir weiter zustreiten oder zu debattieren. Lass´ es gut sein, es gibt gravierendere Probleme zu meistern. Ich hoffe Alles wird gutgehen und das Lösungen für Alle gefunden werden, ohne sich die Köppe einzuschlagen ;)
(22) Fire-and-forget · 09. Oktober 2015
@21 Also Du suchst Dir aus, bei welchem Thema oder Anlass Deine Anführungen/Forderungen Gehalt haben oder nicht ? Also wenn der Mensch einfach nur behauptet er sei Flüchtling vor Gewalt und Terror, wäre dies für mich nicht ausreichend. Du meintest, behaupten kann man viel, man muss es auch belegen können.
(21) k49782 · 09. Oktober 2015
@20 Ja ich weiss nicht worauf Du Dich hier zu dieser Nachricht beziehst.
(20) Fire-and-forget · 09. Oktober 2015
@19 Du weisst nicht worauf ich mich beziehe? Anderer thread vllt ? Anderes Thema. Jetzt ?
(19) k49782 · 09. Oktober 2015
@18 Was habe ich gefordert?
(18) Fire-and-forget · 09. Oktober 2015
@17 Jupp, bürokratisch hast Du recht ;) Aber hast Du nicht eben gefordert seine Behauptung zu belegen? Ansonsten erklärt man es als Lüge.
(17) k49782 · 09. Oktober 2015
@16 Falsch mit Antrag zum Asylrecht gibt man einen Grund an. Ob dieser dann berechtigt ist oder nicht, wird dann entschieden. Solange ist er aber nach seinem Grund eben ein solcher Flüchtling. Denn sonst wäre ja erstmal jeder Flüchtling kein Flüchtling. ;) Und das wolltest Du bestimmt nicht behaupten oder?
(16) Fire-and-forget · 09. Oktober 2015
@15 vergiß´ bitte nicht, der Flüchtlingsstatus muss erstmal festgestellt und belegt sein ;) .
(15) k49782 · 09. Oktober 2015
@10 Du möchtest gerade Kriegsflüchtlinge mit Personen die ein besseres Leben haben möchte vergleichen. Wow. Ich würde mich auch für Einbürgerung nach Schottland melden. Viele um in die USA kommen zu dürfen. Und nun? Weder ich noch die anderen sind Kriegsflüchtlinge, oder gar Flüchtlinge allgemein. LOL der war gut. Naja der rechte Block versucht halt mit jedem dummen Gedanken irgendetwas zu probieren. Zu mehr scheint es am Ende ja nicht zu reichen.
(14) lutwin52 · 09. Oktober 2015
Volker Beck in einer News nebenan: "Seehofer agiert wie politisch in Panik auf der Flucht vor der AfD und merkt gar nicht, dass er ihr längst hinterherläuft" --- *grins* so könnte man das auch sehen
(13) lutwin52 · 09. Oktober 2015
die Frage ist doch, wie will er die Verfassungsklage begründen. Ich denke da beißt er auf Granit
(12) Tunichtgut · 09. Oktober 2015
@11 gabriel und steinmeier aber auch ... was ist mit dieser meldung: <link> .. ein auszug: " Beide fordern deutlich eine Begrenzung der Zuwanderung, was entgegen den Worten der Bundeskanzlerin ist. "
(11) galli · 09. Oktober 2015
Und die CSU ist doch selbst mit in der Bundesregierung Verklagt sich dann mit.
(10) aboehm · 09. Oktober 2015
@8 und @9: also wenn ich irgendwo in den meisten armen staaten arfikas, in suedostasien oder auch in vielen laendern suedamerikas einen deutschen pass hochhalten wuerde mit "staatsbuergerschaft" zu verschenken dann kommen wir, hab grad nachgerechnet, auf ueber eine milliarde... die wollen nach deutschland, ok, nicht alle werden ihre wuensche in die tat umsetzen, gott sei dank...
(9) tastenkoenig · 09. Oktober 2015
@7: 100e Millionen? Derzeit sind weltweit ca. 60 Mio. auf der Flucht, ca. 80% davon innerhalb oder im direkten Umkreis ihres Herkunftslandes.
(8) Kelle · 09. Oktober 2015
@7: Ahja, 60 Millionen sind weltweit auf der Flucht, wovon 100e Millionen nach Deutschland wollen. Sonst gehts Dir aber gut?
(7) aboehm · 09. Oktober 2015
@3: 100e millionen wollen nach D, wie soll das gehn? wie viele hast du persoenlich schon bei dir aufgenommen? deinem geschreibsel zu folge sehr viele?
(6) k251998 · 09. Oktober 2015
Seehofer hat sich bei jedem seiner dickköpfigen Gesetze (Herdprämie, Maut) eine blutige Nase geholt und versucht jetzt als lame duck mit dem letzten ihm bleibenden Thema, der Fremdenfeindlichkeit, ein letztes mal zu punkten. Es wird ihm nichts helfen - das Asylrecht kennt keine Obergrenze und Seehofer wird einfach in der Versenkung verschwinden.
(5) lutwin52 · 09. Oktober 2015
Bei Verfassungsklagen kennt sich Bayern ja bestens aus. Das fahren sie garantiert an die Wand. Wie immer.
(4) baffi · 09. Oktober 2015
Es ist wirklich unfassbar was die CSU alles tut, um in die Schlagzeilen zu kommen. Sie wissen doch ganz genau, dass eine solche Klage keine Erfolgsaussichten hat. Im übrigen könnten sie ja einmal bekunden wie sie denn die "Begrenzung" durchzuführen gedenken...
(3) Kelle · 09. Oktober 2015
Die Bayern sollten mal das Grundgesetz lesen. Das Recht auf Asyl ist nicht lmitiert!
(2) uahh · 09. Oktober 2015
Endlich traut sich ein Bundesland mal was.
(1) Fire-and-forget · 09. Oktober 2015
Notmaßnahmen ist doch höflich umschrieben. Genauer würde aber Notbremse, oder im Fachjargon Gefahrenbremse, den Umstand bezeichnen. Denke ich ^^
 
Suchbegriff

Diese Woche
01.05.2024(Heute)
30.04.2024(Gestern)
29.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News