München (dpa) - Polizisten in Bayern dürfen sich nicht sichtbar tätowieren lassen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Ein 42 Jahre alter Oberkommissar hatte geklagt, weil das Polizeipräsidium Mittelfranken ihm verboten hatte, sich den hawaiianischen Schriftzug ...

Kommentare

(16) ircrixx · 14. November 2018
Nun, die soziale Entwicklung der westlichen Überflussländer geht wohl hin in Richtung Naturvölker. Tattoos sind in, Büstenhalter werden über der Unterwäsche getragen, die fettesten Weiber schnüren ihren Megaarsch in engste Stoffteile, Hamburgerbäuche schleifen im Sommer auf dem Boden und die alten Männer mit dürren Beinen tragen dann Bermudas. Das müsste eigentlich alles unter die Emissionsschutzverordnung fallen.
(15) wazzor · 14. November 2018
@9 Habe ich so ja nicht gesagt. Ich sagte "Gesellschaftlich". Gesellschaftlich sind Tätoowierungen, Piercings etc. doch schon lange akzeptiert, selbst Politiker, Stars, Adelige etc. haben welche, nur halt in Bayern wohl nicht. Bei uns in NRW dürfen Polizisten tätowiert sein wenn sie nicht verfassungsfeindlich, diskriminierend, entwürdigend, sexistisch oder gewaltverherrlichend sind. Weil unsere Polizisten tätowiert sind haben wir eine höhere kriminalität?
(14) setto · 14. November 2018
@12 thx, vielleicht habe ich es auch nur verdrängt :-)
(13) anddie · 14. November 2018
Unter <link> steht etwas mehr. Und unter <link> ist auch etwas mehr zum Hintergrund von diesem Fall zu lesen.
(12) Chris1986 · 14. November 2018
@10 EDIT da wollten die Links wohl nicht <link> <link>
(11) Chris1986 · 14. November 2018
@10 Ja, die haben alle nur hautfarbene Ärmel...
(10) setto · 14. November 2018
@7 ich habe noch nie einen Polizisten im Dienst mit freien Unterarm gesehen, warum also nicht. Ich selbst trage auch kein Tattoo und möchte auch keins, aber manche sind echt Kunstwerke und viele davon haben auch für den Tragenden einen tieferen Sinn, wenn es ihnen gefällt, warum nicht. Er wollte es sich ja nicht ins Gesicht tätowieren lassen
(9) Chris1986 · 14. November 2018
@2 Ja, die bayrische Gesellschaft ist nicht erstrebenswert. Geringste Kriminalität <link> Top 3 bei den Gehältern <link> Eines der innovativsten Bundesländer <link> das brauchen wir nicht...
(8) tastenkoenig · 14. November 2018
Ich finde Tattoos albern und hab noch nie einen Körper gesehen, der mit Tattoo besser ausgesehen hätte als ohne. Aber prinzipiell sollte es jedem freistehen, seinen Körper damit zu verunstalten. Dieses Recht einzuschränken bedarf m.E. einer guten Begründung, die mir in dieser Nachricht fehlt. "Aloha" ist ja nun z.B. keine politische Botschaft, soweit mir bekannt ist.
(7) Allegroman · 14. November 2018
Es gibt ja auch andere Körperteile wie den Unterarm und dann klagen, kein Wunder das durch solche unsinnigen Klagen die Gerichte überlastet sind. Vielleicht wollte er nicht weiter bei der Polizei arbeiten und hat einen Grund gesucht :-)
(6) Canga · 14. November 2018
Tätowierte sind alle kriminell.. das Urteil ist also in unser aller Interesse, wenn die Unterwanderung der Polizei durch Kriminelle verhindert wird.
(5) aladin25 · 14. November 2018
@4: Beispielsweise auf der Nille! LOL
(4) k491111 · 14. November 2018
Es gibt ja auch noch genug andere Körperstellen, wo ist nicht "stört"
(3) ircrixx · 14. November 2018
@1: Bloß weil die heutige Zeit schwachsinnig ist, muss der Verwaltungsgerichtshof ja nicht auch schwachsinnig sein.
(2) wazzor · 14. November 2018
Bayern halt, liegen Gesellschaftlich einige Jahrzehnte zurück.
(1) bobbygismo · 14. November 2018
Was für ein Schwachsinn in der heutigen Zeit, die Tätowierung würde ja auch bedeckt sein teilweise.
 
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