
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die Banken dazu verpflichtet, ihre Kunden proaktiv über die unzulässigen Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten zu informieren. Dies folgt dem höchstrichterlichen Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Erhebung
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