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Die Antwort kennst Du selbst (natürlich nicht). Ich hatte lediglich auf die Frage von @
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geantwortet, wer am Ende "dafür" (= Tod des Mädchens) belangt wird. Bei einem Unfall mit Todesfolge unter Alkoholeinfluss wird der "Alkoholisierte" eigentlich immer belangt. Es sei denn, er war so stark alkoholisiert, dass er nicht mehr zurechnungsfähig war. Aber eigentlich hat es @
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auf den Punkt gebracht: der Unfall ist eine absolute Tragödie, für alle Beteiligten.